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Niedersächsische Corona-Verordnung | NDS
[NdsCOVVO]: § 14 Besuchsrechte und Neuaufnahmen in Heimen, unterstützenden Wohnformen und Intensivpflege-Wohngemeinschaften; Betreten von Heimen durch Dritte; Testungen von Beschäftigten; Einrichtungen der Tagespflege; Angebote zur Unterstützung im Alltag
galt bis: 30.05.2021