NdsEinglABVO 2022
- NdsEinglABVO 2022
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Vorbemerkung
- § 1 Beteiligung des überörtlichen Trägers an den Aufwendungen der örtlichen Träger
- § 2 Vorgaben für die Empfehlung des Gemeinsamen Ausschusses
- § 3 Inkrafttreten
- Schlussformel