Nds. FischG
- Nds. FischG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Vierter Teil Schutz der Fischbestände und der Fischerei (§§ 40 - 54)
- Abschnitt 1 Schutz der Fischbestände und der natürlichen Lebensgemeinschaften (§§ 40 - 44)
- § 40 [Hegepflicht]
- § 41 [Auflagen]
- § 42 [Natürliche Lebensgemeinschaften]
- § 43 [Schonbezirke]
- § 44 [Verbote; Ausnahmen]
- Abschnitt 1 Schutz der Fischbestände und der natürlichen Lebensgemeinschaften (§§ 40 - 44)