NNachbG
- NNachbG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Elfter Abschnitt Grenzabstände für Pflanzen, ausgenommen Waldungen (§§ 50 - 57)
- § 50 Grenzabstände für Bäume und Sträucher
- § 51 Bestimmung des Abstandes
- § 52 Ausnahmen
- § 53 Anspruch auf Beseitigen oder Zurückschneiden
- § 54 Ausschluß des Anspruches auf Beseitigen oder Zurückschneiden
- § 55 Bei Inkrafttreten des Gesetzes vorhandene Pflanzen – Außenbereich
- § 56 Ersatzanpflanzungen
- § 57 Nachträgliche Grenzänderungen