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NRiG
Gesamte Vorschrift
NRiG
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Zweiter Teil Richtervertretungen (§§ 16 - 68c)
Viertes Kapitel Präsidialräte (§§ 44 - 61)
Erster Abschnitt Bildung, Aufgaben und Zuständigkeit der Präsidialräte (§§ 44 - 46)
§ 44 Bildung von Präsidialräten
§ 45 Aufgaben und Zuständigkeit der Präsidialräte
§ 46 Aufschub der beabsichtigten Maßnahmen in Beteiligungsfällen
[Niedersächsisches Richtergesetz] | NDS
NRiG: § 45 Aufgaben und Zuständigkeit der Präsidialräte
Rechtsstand: 14.11.2024
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