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NRiG
Gesamte Vorschrift
NRiG
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Zweiter Teil Richtervertretungen (§§ 16 - 68c)
Fünftes Kapitel Gemeinsame Vorschriften für Richtervertretungen (§§ 62 - 68c)
Erster Abschnitt Rechtsstellung, Geschäftsordnung, Einigungsstellen (§§ 62 - 67)
Zweiter Abschnitt Budgetrat (§§ 68 - 68b)
Dritter Abschnitt Rechtsweg (§ 68c)
§ 68c Rechtsweg in Angelegenheiten der Richtervertretungen und der Einigungsstellen
Dritter Abschnitt
zur Fussnote
[1]
Rechtsweg
FussnotenFussnote
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