AuslZustV NRW
- AuslZustV NRW
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Vorbemerkung
- § 1 Regelungsgegenstand
- § 2 Örtliche Zuständigkeit bei Antragstellung durch Geschädigte
- § 3 Zuständigkeit bei Antragstellung durch Angehörige, Hinterbliebene, Nahestehende und weitere Berechtigte
- § 4 Übergangsregelung
- § 5 Inkrafttreten
- Schlussformel