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Gesetz zur Regelung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite und zur Festlegung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutz- und BefugnisgesetzIfSBG-NRW) zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

Vom 14. April 2020 (GV.

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