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[Vollstreckungsangelegenheiten-Abfindungsverordnung] | NRW
[NRWVollstrAngAbfVO]: § 2 Entschädigung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in den Fällen der Prozeßkostenhilfe und bei Aufträgen des Gerichts
galt bis: 31.05.2019