OWiG
- OWiG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 34)
- Sechster Abschnitt Einziehung des Wertes von Taterträgen; Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§§ 29a - 30)
- § 29a Einziehung des Wertes von Taterträgen
- § 30 Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
- Sechster Abschnitt Einziehung des Wertes von Taterträgen; Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§§ 29a - 30)