PflSchG1998
- PflSchG1998
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Vierter Abschnitt Verkehr mit Pflanzenschutzmitteln (§§ 11 - 23a)
- § 11 Zulassungsbedürftigkeit
- § 12 Zulassungsantrag
- § 13 Verwertung von Erkenntnissen aus Unterlagen Dritter
- § 14 Verwertung von Erkenntnissen aus Versuchen mit Wirbeltieren
- § 14a Verwertung neuer Erkenntnisse aus Versuchen mit Wirbeltieren
- § 14b Nachforderungen
- § 15 Zulassung
- § 15a Neue Erkenntnisse
- § 15b Zulassung von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Pflanzenschutzmitteln
- § 15c Zulassung vor Entscheidung der Europäischen Union
- § 15d Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung
- § 16 Ende der Zulassung
- § 16a Widerruf; Rücknahme; Ruhen der Zulassung
- § 16b Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln
- § 16c Verkehrsfähigkeit paralleleingeführter Pflanzenschutzmittel
- § 16d Kennzeichnung paralleleingeführter Pflanzenschutzmittel
- § 16e Ende der Verkehrsfähigkeit
- § 16f Pflichten des Inhabers der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung
- § 16g Rücknahme oder Widerruf der Feststellung der Verkehrsfähigkeit
- § 17 Ermächtigung
- § 18 Genehmigung
- § 18a Genehmigungsverfahren
- § 18b Genehmigung im Einzelfall
- § 18c Geheimhaltung
- § 19 Meldepflicht
- § 20 Kennzeichnung
- § 21 Verbotene Angaben
- § 21a Anzeigepflicht
- § 22 Abgabe
- § 23 Ausfuhr
- § 23a Getrennte Lagerung