Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen

Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (Pflegepersonaluntergrenzen-VerordnungPpUGV) zur Fussnote [1]

Vom 5. Oktober 2018

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen