RheinSchPV
- RheinSchPV
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Inhaltsübersicht (amtlich)
- Erster Teil: Auf der gesamten Rheinstrecke anwendbare Bestimmungen (§§ 1.01 - 8.11)
- Zweiter Teil: Sonderbestimmungen für einzelne Strecken (§§ 9.01 - 14.12)
- Kapitel 9 Besondere Regeln für die Fahrt und das Stilliegen (§§ 9.01 - 9.13)
- Kapitel 10 Beschränkung der Schiffahrt bei Hochwasser und bei Niedrigwasser (§§ 10.01 - 10.02)
- Kapitel 11 Höchstabmessungen der Fahrzeuge, Schubverbände und sonstiger Fahrzeugzusammenstellungen (§§ 11.01 - 11.02)
- Kapitel 12 Stromstrecken mit Meldepflicht oder mit Wahrschauregelung (§§ 12.01 - 12.03)
- Kapitel 13 Besondere Bestimmungen für den Verkehr der Kanalpenichen auf der Strecke Basel bis Schleusen Iffezheim (§§ 13.01 - 13.06)
- Kapitel 14 Vorschriften für die Reeden auf dem Rhein (§§ 14.01 - 14.12)
- Dritter Teil Umweltbestimmungen (§§ 15.01 - 15.09)
- Anlage 1 Unterscheidungsbuchstabe oder ‑Buchstabengruppe des Landes, in welchem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt
- Anlage 2
- Anlage 3 Bezeichnung der Fahrzeuge
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6 Schallzeichen
- Anlage 7 Schiffahrtszeichen
- Anlage 8 Bezeichnung der Wasserstrasse
- Anlage 9 Lichtwahrschau Oberwesel – St. Goar Rhein-Km 548,50 – 555,43
- Anlage 10 Muster für das Ölkontrollbuch (§ 15.05 RheinSchPV; Anlage 2, Anhang I CDNI) Ölkontrollbuch
- Anlage 11 Daten, die in das Inland ais Gerät einzugeben sind: Erläuterungen des „Navigationsstatus“ und des „Bezugspunktes der Positionsinformation auf dem Fahrzeug“
- Anlage 12 Verzeichnis der Fahrzeug- und Verbandsarten
- Anlage 13 Verzeichnis der mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen nach § 1.10 RheinSchPV