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AGSGB XII
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AGSGB XII
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- § 1 Träger der Sozialhilfe
- § 2 Sachliche Zuständigkeit
- § 2a Zuständigkeit für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
- § 3 Heranziehung von Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden durch die Landkreise
- § 4 Heranziehung örtlicher Träger der Sozialhilfe und von Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe
- § 5 Kostenträger
- § 5a Kostenbeteiligung zum Auf- und Ausbau von ambulanten Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- § 6 Beteiligung der örtlichen Träger der Sozialhilfe an den Aufwendungen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe
- § 7 Beteiligung von Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden an den Aufwendungen der Landkreise
- § 8 Erstattung der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- § 8a Weiterleitung der Erstattung des Barbetrages durch den Bund
- § 9 Übermittlung von Daten
- § 10 Geltendmachung von Ansprüchen
- § 11 Vorläufige Hilfeleistung
- § 12 Beteiligung sozial erfahrener Dritter beim Widerspruchsverfahren
- § 13 Zuständige Behörden
- § 14 Verwaltungsvorschriften
- § 14a (aufgehoben)
- §§ 15 bis 26 (Änderungsbestimmungen)
- § 27 Entsteinerungsklausel
- § 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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