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[LandesVO über die Zuständigkeit zur Überprüfung der Konformität von Dienstleistungen nach dem BarrierefreiheitsstärkungsG] | RPF
[RhPfBFSGVZustVO]: § 1 [Behörde zur Überprüfung der Konformität von Dienstleistungen]
galt bis: 01.07.2024