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RhPfBFSGVZustVO

[LandesVO über die Zuständigkeit zur Überprüfung der Konformität von Dienstleistungen nach dem BarrierefreiheitsstärkungsG] | RPF
[RhPfBFSGVZustVO]: § 2 [Behörde zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten für Dienstleistungen]
galt bis: 01.07.2024