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Landesgesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Rheinland-Pfalz (Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-PfalzGrStHsGRP) zur Fussnote [1]

Vom 25. Februar 2025 (GVBl. S. 25) FussnotenFussnote

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