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Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in Einrichtungen der Tagespflege nach § 41 des Elften Buches Sozialgesetzbuch zur Fussnote [1] zur Fussnote [2]

Vom 27. April 2021

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