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[G über den Beitritt zum RA/StB-Versorgungsstaatsvertrag] | RPF
[RPRAStBVersStVG]: Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Rechtsstand: 22.11.2024