RhPfVInsVerfAFVO
- RhPfVInsVerfAFVO
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 1 Voraussetzungen der Anerkennung als geeignete Stelle (§§ 1 - 4)
- § 1 Zuverlässigkeit des Trägers der geeigneten Stelle
- § 2 Persönliche Zuverlässigkeit der Leitung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- § 3 Praktische Berufserfahrung und hinreichende Kenntnisse in der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
- § 4 Sicherstellung der Rechtsberatung