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RRG 1999

Artikel 33 Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1999 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nicht Abweichendes bestimmt ist. (2) Mit Wirkung vom 1. Januar 1986 tritt Artikel 1 Nr. 125 für Personen in Kraft,

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