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Gesetz über die Vergütung der
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
(RechtsanwaltsvergütungsgesetzRVG) zur Fussnote [1]

In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2022 zur Fussnote [2] (BGBl. I S. BGBL Jahr 2022 I Seite 610) FNA 368-3 Zuletzt geändert durch Art. 14 G zur Änd.

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