Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Justizfachwirte – SächsAPOJFW) zur Fussnote [1]