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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung JustizfachwirteSächsAPOJFW) zur Fussnote [1]

Vom 29. März 2018

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