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Verordnung über die Ausbildung Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahn des einfachen Dienstes, Fachrichtung Justizdienst (Fachgebiet Justizwachtmeisterdienst)AOJ JW zur Fussnote [1]

Vom 3. März

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