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SozDG
Gesamte Vorschrift
SozDG
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Dritter Abschnitt Führungsaufsicht (§§ 7 - 9)
§ 7 Wahrnehmung der Aufgaben der Führungsaufsicht
§ 8 Betreuung und Hilfe durch die Aufsichtsstelle
§ 9 Überwachung durch die Aufsichtsstelle
[Justiz-Sozialdienstgesetz] | SL
SozDG: § 7 Wahrnehmung der Aufgaben der Führungsaufsicht
galt bis: 30.04.2015
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