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SaBeamtVG 2008
- SaBeamtVG 2008
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt VII Gemeinsame Vorschriften (§§ 49 - 63)
- § 49 Zahlung der Versorgungsbezüge
- § 50 Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag, jährliche Sonderzahlung
- § 50a Kindererziehungszuschlag
- § 50b Kindererziehungsergänzungszuschlag
- § 50c Kinderzuschlag zum Witwengeld
- § 50d Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
- § 50e [gilt nicht als Landesrecht fort]
- § 51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
- § 52 Rückforderung von Versorgungsbezügen
- § 53 [gilt nicht als Landesrecht fort]
- § 53a [aufgehoben]
- § 54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
- § 55 [gilt nicht als Landesrecht fort]
- § 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
- § 57 [gilt nicht als Landesrecht fort]
- § 58 [gilt nicht als Landesrecht fort]
- § 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
- § 60 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
- § 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung
- § 62 Anzeigepflicht
- § 62a Mitteilungspflicht für den Versorgungsbericht
- § 63 Anwendungsbereich
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