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SachenRBerG
Gesamte Vorschrift
SachenRBerG
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Kapitel 2 Nutzung fremder Grundstücke durch den Bau oder den Erwerb von Gebäuden (§§ 3 - 111)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen (§§ 3 - 31)
Unterabschnitt 6 Erfaßte Flächen (§§ 21 - 27)
§ 21 Vermessene Flächen
§ 22 Genossenschaftlich genutzte Flächen
§ 23 Unvermessene volkseigene Grundstücke
§ 24 Wohn-, Gewerbe- und Industriebauten ohne Klärung der Eigentumsverhältnisse
§ 25 Andere Flächen
§ 26 Übergroße Flächen für den Eigenheimbau
§ 27 Restflächen
Sachenrechtsbereinigungsgesetz | BUND
SachenRBerG: § 26 Übergroße Flächen für den Eigenheimbau
Rechtsstand: 30.11.2024
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