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Artikel 34 Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften

Folgende Rechtsvorschriften treten außer Kraft: 1.die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Laufbahnen der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Laufbahnverordnung – SächsLVO) in

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