SächsEJustizVO
- SächsEJustizVO
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 1 Elektronischer Rechtsverkehr (§§ 1 - 4)
- § 1 Eröffnung der elektronischen Kommunikation; Verpflichtung zur elektronischen Einreichung und zur Übermittlung von Strukturdaten
- § 1a Elektronischer Rechtsverkehr zum Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen
- § 2 Form der Einreichung
- § 3 Bekanntgabe der Bearbeitungsvoraussetzungen
- § 4 Ersatzeinreichung