SächsHafVO
- SächsHafVO
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 2 Gemeinsame Vorschriften für alle Häfen (§§ 6 - 28)
- Unterabschnitt 1 Grundsätzliches (§§ 6 - 13)
- § 6 Grundregeln für das Verhalten im Hafen
- § 7 Betreten der Fahrzeuge und der schwimmenden Anlagen durch Personen im dienstlichen Auftrag
- § 8 Sperrung des Hafens, Aufenthaltsbeschränkung
- § 9 Freigabe des Hafens für den Umschlag von gefährlichen Gütern oder wassergefährdenden Stoffen
- § 10 Anderweitige Benutzung der Hafengewässer
- § 11 Meldung besonderer Vorfälle, Verhalten bei Brandgefahr
- § 12 Reinhaltung des Hafens
- § 13 Beseitigung gesunkener Fahrzeuge und Sachen
- Unterabschnitt 1 Grundsätzliches (§§ 6 - 13)