SächsRiG
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- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Vierter Abschnitt Staatsanwälte (§§ 53 - 60)
- Zweiter Teil Vertretung der Staatsanwälte (§§ 54 - 55d)
- § 54 Staatsanwaltsrat, Landes- und Hauptstaatsanwaltsrat
- § 55 Bildung und Zusammensetzung der Staatsanwaltsräte und des Landesstaatsanwaltsrates
- § 55a Bildung und Zusammensetzung des Hauptstaatsanwaltsrats
- § 55b Richter auf Probe und Richter kraft Auftrags
- § 55c Gemeinsame Angelegenheiten der Richter und Staatsanwälte
- § 55d Gemeinsame Angelegenheiten mit dem Hauptpersonalrat
- Zweiter Teil Vertretung der Staatsanwälte (§§ 54 - 55d)