SchRegO
- SchRegO
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 8)
- Zweiter Abschnitt Die Eintragung des Schiffs (§§ 9 - 22)
- § 9 [Anmeldung durch Eigentümer]
- § 10 [Anmeldungspflicht]
- § 11 [Erforderliche Angaben bei der Anmeldung eines Seeschiffs]
- § 12 [Erforderliche Angaben bei der Anmeldung eines Binnenschiffs]
- § 13 [Glaubhaftmachung der Angaben]
- § 14 [Eintragungshindernis]
- § 15 [Schiffsbauregisternachweis]
- § 16 [Bestandteile der Eintragung]
- § 17 [Veränderung eingetragener Tatsachen]
- § 18 [Anmeldungspflicht]
- § 19 [Festsetzung von Zwangsgeld]
- § 20 [Löschen der Eintragung]
- § 21 [Verfahren bei Löschung von Amts wegen]
- § 22 [Löschen nach Anhörung der Schiffahrtsbehörde]
- Dritter Abschnitt Die Eintragung von Rechtsverhältnissen (§§ 23 - 59)
- Vierter Abschnitt Die Schiffsurkunden (§§ 60 - 64)
- Fünfter Abschnitt Register für Schiffsbauwerke (Schiffsbauregister) (§§ 65 - 74)
- Sechster Abschnitt Die Beschwerde (§§ 75 - 90)
- Siebter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 91 - 98)