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SGB IX
SGB IX
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Teil 2 Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht) (§§ 90 - 150a)
Kapitel 9 Einkommen und Vermögen (§§ 135 - 142)
§ 135 Begriff des Einkommens
§ 136 Beitrag aus Einkommen zu den Aufwendungen
§ 137 Höhe des Beitrages zu den Aufwendungen
§ 138 Besondere Höhe des Beitrages zu den Aufwendungen
§ 139 Begriff des Vermögens
§ 140 Einsatz des Vermögens
§ 141 Übergang von Ansprüchen
§ 142 Sonderregelungen für minderjährige Leistungsberechtigte und in Sonderfällen
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch | BUND
SGB IX: § 138 Besondere Höhe des Beitrages zu den Aufwendungen
Rechtsstand: 15.09.2023
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