Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen
[Sozialgesetzbuch VI: Gesetzliche Rentenversicherung] | BUND
[SGB VI]: § 76a Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindungen einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse
Rechtsstand: 24.01.2026