AnschlbBBVO
- AnschlbBBVO
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Vorbemerkung
- I. Allgemeines (§§ 1 - 2)
- II. Eisenbahnanlagen (§§ 3 - 15)
- § 3 Anlagen der Anschlußbahn
- § 4 Richtungs- und Neigungsverhältnisse
- § 5 Breite des Bahnkörpers
- § 6 Spurweite
- § 7 Überhöhung
- § 8 Umgrenzung des lichten Raumes
- § 9 Gleisabstand
- § 10 Kreuzungen von Bahnen
- § 11 Leitungskreuzungen
- § 12 Oberbau und Brücken
- § 13 Einfriedigungen, Bahnübergänge und ihre Sicherung
- § 14 Fernmeldeanlagen
- § 15 Signale
- III. Fahrzeuge und maschinelle Anlagen (§§ 16 - 24)
- IV. Bahnbetrieb (§§ 25 - 35)
- V. Schlußbestimmungen (§ 36)
- Anlage A:
- Anlage B:
- Anlage C:
- Anlage D:
- Anlage E:
- Anlage F: Bestimmungen für die regelmäßigen Untersuchungen der Dampflokomotiven und der auf den Gleisen der Anschlußbahn mit eigener Kraft fahrenden Dampfkrane
- Anlage G Bestimmungen für die regelmäßigen Untersuchungen der elektrischen Lokomotiven
- Anlage J Bestimmungen für die regelmäßigen Untersuchungen der auf den Gleisen der Anschlußbahn mit eigener Kraft fahrenden Motorkrane Bestimmungen für die Abnahme und die regelmäßigen Untersuchungen der Wagen Bestimmungen für die Abnahme und die regelmäßigen Unter
- Anlage M Im Betrieb der Anschlußbahn anzuwendende Signale