AnschlbBBVO
- AnschlbBBVO
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Vorbemerkung
- I. Allgemeines (§§ 1 - 2)
- II. Eisenbahnanlagen (§§ 3 - 15)
- III. Fahrzeuge und maschinelle Anlagen (§§ 16 - 24)
- IV. Bahnbetrieb (§§ 25 - 35)
- § 25 Bedienstete
- § 26 Unterhaltung, Untersuchung, Beleuchtung und Bewachung der Bahn
- § 27 Stillstehende Fahrzeuge
- § 28 Fahrgeschwindigkeit
- § 29 Zulässige Achsenzahl
- § 30 Bremsbesetzung
- § 31 Rangierdienst
- § 32 Signale
- § 33 Fahrpersonal
- § 34 Mitfahren auf Triebfahrzeugen
- § 35 Betriebsstörende Ereignisse und Unfallmeldungen
- V. Schlußbestimmungen (§ 36)
- Anlage A:
- Anlage B:
- Anlage C:
- Anlage D:
- Anlage E:
- Anlage F: Bestimmungen für die regelmäßigen Untersuchungen der Dampflokomotiven und der auf den Gleisen der Anschlußbahn mit eigener Kraft fahrenden Dampfkrane
- Anlage G Bestimmungen für die regelmäßigen Untersuchungen der elektrischen Lokomotiven
- Anlage J Bestimmungen für die regelmäßigen Untersuchungen der auf den Gleisen der Anschlußbahn mit eigener Kraft fahrenden Motorkrane Bestimmungen für die Abnahme und die regelmäßigen Untersuchungen der Wagen Bestimmungen für die Abnahme und die regelmäßigen Unter
- Anlage M Im Betrieb der Anschlußbahn anzuwendende Signale