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JPrüfÜbG

[Gesetz zur Juristenprüfungsübereinkunft] | SH
[JPrüfÜbG]: Anlage Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung
Rechtsstand: 03.12.2024