JPrüfÜbG
- [JPrüfÜbG]
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Vorbemerkung
- Artikel 1
- Artikel 2
- Anlage Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung