beck-online
beck-personal-portal
beck-shop
beck-akademie
beck-stellenmarkt
beck-aktuell
Suche:
Detailsuche
Suchbereich
Mein
Mein Steuern und Bilanzen
★
Nur in Favoriten
Menü
Startseite
Bestellen
Module suchen
Service
Anmelden
LRiG
Gesamte Vorschrift
LRiG
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Erster Teil (§§ 1 - 86)
Abschnitt III Vertretungen der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (§§ 29 - 55)
3. Titel Präsidialrat (§§ 43 - 52)
1. Aufgabe und Errichtung (§§ 43 - 49)
§ 43 Aufgabe des Präsidialrats
§ 44 Bildung des Präsidialrats
§ 45 Zusammensetzung des Präsidialrats
§ 46 Wahl der Mitglieder des Präsidialrats
§ 47 Abordnung
§ 48 Ausscheiden und Ausschluß von Mitgliedern
§ 49 Neuwahlen; Eintritt der Stellvertreterinnen und Stellvertreter
Landesrichtergesetz | SH
LRiG: § 46 Wahl der Mitglieder des Präsidialrats
Rechtsstand: 03.12.2024
Bestellen
Module suchen
Kündigen
Service
Impressum
Datenschutz
Datenschutz-Einstellungen
AGB
Karriere
© 2026