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LMindLohnG

Landesmindestlohngesetz | SH
[LMindLohnG]: § 2 Mindestlohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Schleswig-Holstein, der öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen und der Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger
galt bis: 31.12.2018