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Landesverordnung über die Einrichtung des Laufbahnzweigs Rechtspflegerdienst und die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger für die Laufbahn der Fachrichtung Justiz – Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt – (Rechtspfleger-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung/RpflAPO) zur Fussnote [1]

Vom 18. Mai 2010 (GVOBl. Schl.-H.

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