StPO
- StPO
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295)
- Erster Abschnitt Öffentliche Klage (§§ 151 - 157)
- Zweiter Abschnitt Vorbereitung der öffentlichen Klage (§§ 158 - 177)
- Dritter Abschnitt (weggefallen) (§§ 178 - 197)
- Vierter Abschnitt Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (§§ 198 - 211)
- Fünfter Abschnitt Vorbereitung der Hauptverhandlung (§§ 212 - 225a)
- Sechster Abschnitt Hauptverhandlung (§§ 226 - 275)
- § 226 Ununterbrochene Gegenwart
- § 227 Mehrere Staatsanwälte und Verteidiger
- § 228 Aussetzung und Unterbrechung
- § 229 Höchstdauer einer Unterbrechung
- § 230 Ausbleiben des Angeklagten
- § 231 Anwesenheitspflicht des Angeklagten
- § 231a Herbeiführung der Verhandlungsunfähigkeit durch den Angeklagten
- § 231b Fortsetzung nach Entfernung des Angeklagten zur Aufrechterhaltung der Ordnung
- § 231c Beurlaubung einzelner Angeklagter und ihrer Pflichtverteidiger
- § 232 Durchführung der Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Angeklagten
- § 233 Entbindung des Angeklagten von der Pflicht zum Erscheinen
- § 234 Vertretung des abwesenden Angeklagten
- § 234a Befugnisse des Verteidigers bei Vertretung des abwesenden Angeklagten
- § 235 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verhandlung ohne den Angeklagten
- § 236 Anordnung des persönlichen Erscheinens des Angeklagten
- § 237 Verbindung mehrerer Strafsachen
- § 238 Verhandlungsleitung
- § 239 Kreuzverhör
- § 240 Fragerecht
- § 241 Zurückweisung von Fragen durch den Vorsitzenden
- § 241a Vernehmung minderjähriger Zeugen durch den Vorsitzenden
- § 242 Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen
- § 243 Gang der Hauptverhandlung
- § 244 Beweisaufnahme; Untersuchungsgrundsatz; Ablehnung von Beweisanträgen
- § 245 Umfang der Beweisaufnahme; präsente Beweismittel
- § 246 Ablehnung von Beweisanträgen wegen Verspätung
- § 246a Vernehmung eines Sachverständigen vor Entscheidung über eine Unterbringung
- § 247 Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen
- § 247a Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Zeugen
- § 248 Entlassung der Zeugen und Sachverständigen
- § 249 Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung; Selbstleseverfahren
- § 250 Grundsatz der persönlichen Vernehmung
- § 251 Urkundenbeweis durch Verlesung von Protokollen
- § 252 Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung
- § 253 Protokollverlesung zur Gedächtnisunterstützung
- § 254 Verlesung eines richterlichen Protokolls bei Geständnis oder Widersprüchen
- § 255 Protokollierung der Verlesung
- § 255a Vorführung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung
- § 256 Verlesung der Erklärungen von Behörden und Sachverständigen
- § 257 Befragung des Angeklagten und Erklärungsrechte nach einer Beweiserhebung
- § 257a Form von Anträgen und Anregungen zu Verfahrensfragen
- § 257b Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten
- § 257c Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten
- § 258 Schlussvorträge; Recht des letzten Wortes
- § 259 Dolmetscher
- § 260 Urteil
- § 261 Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung
- § 262 Entscheidung zivilrechtlicher Vorfragen
- § 263 Abstimmung
- § 264 Gegenstand des Urteils
- § 265 Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage
- § 265a Befragung des Angeklagten vor Erteilung von Auflagen oder Weisungen
- § 266 Nachtragsanklage
- § 267 Urteilsgründe
- § 268 Urteilsverkündung
- § 268a Aussetzung der Vollstreckung von Strafen oder Maßregeln zur Bewährung
- § 268b Beschluss über die Fortdauer der Untersuchungshaft
- § 268c Belehrung bei Anordnung eines Fahrverbots
- § 268d Belehrung bei vorbehaltener Sicherungsverwahrung
- § 269 Verbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts niederer Ordnung
- § 270 Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung
- § 271 Hauptverhandlungsprotokoll
- § 272 Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls
- § 273 Beurkundung der Hauptverhandlung
- § 274 Beweiskraft des Protokolls
- § 275 Absetzungsfrist und Form des Urteils
- Siebter Abschnitt Entscheidung über die im Urteil vorbehaltene oder die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (§ 275a)
- Achter Abschnitt Verfahren gegen Abwesende (§§ 276 - 295)