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StVZO 1988

[Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung 1988] | BUND
[StVZO 1988]: Anlage XVIIIc Anerkennung von Fahrtschreiber- oder Kontrollgeräteherstellern und von Fahrzeugherstellern oder Fahrzeugimporteuren zur Durchführung von Prüfungen
galt bis: 04.05.2012