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[Soldatenversorgungsgesetz 2009] | BUND
[SVG 2009]: § 8 Anrechnung der Zeit der Förderung der beruflichen Bildung und des Wehrdienstes auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit bei anschließenden Beschäftigungsverhältnissen
galt bis: 31.12.2024