SVG 2009
- SVG 2009
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Teil 3 Beschädigtenversorgung (§§ 80 - 86)
- Abschnitt 1 Versorgung beschädigter Soldaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses, gleichgestellter Zivilpersonen und ihrer Hinterbliebenen (§§ 80 - 84)
- Abschnitt 2 Versorgung beschädigter Soldaten während des Wehrdienstverhältnisses und Sondervorschriften (§§ 85 - 86)