SVG 2021
- SVG 2021
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Teil 2 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung (§§ 4 - 100)
- Abschnitt 1 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit; Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes Leistenden (§§ 4 - 25)
- Unterabschnitt 4 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit in besonderen Fällen (§§ 20 - 25)
- § 20 Übergangsbeihilfe bei kurzer Wehrdienstzeit
- § 21 Berücksichtigung früherer Dienstverhältnisse
- § 22 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung nach Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung
- § 23 Berücksichtigung von Beurlaubung ohne Dienstbezüge und Teilzeitbeschäftigung bei Dienstzeiten
- § 24 Versorgung beim Ruhen der Rechte und Pflichten
- § 25 Unterhaltsbeitrag für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
- Unterabschnitt 4 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit in besonderen Fällen (§§ 20 - 25)
- Abschnitt 1 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit; Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes Leistenden (§§ 4 - 25)