SVG 2021
- SVG 2021
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Teil 2 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung (§§ 4 - 100)
- Abschnitt 1 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit; Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes Leistenden (§§ 4 - 25)
- Abschnitt 2 Dienstzeitversorgung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten (§§ 26 - 55)
- Abschnitt 3 Versorgung der Hinterbliebenen von Soldatinnen und Soldaten (§§ 56 - 61)
- § 56 Bezüge für den Sterbemonat und Sterbegeld für Hinterbliebene von Soldatinnen auf Zeit, Soldaten auf Zeit und von Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, freiwilligen Wehrdienst oder Wehrdienst nach dem Vierten Abschnitt des So
- § 57 Laufende Unterstützung für Hinterbliebene von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
- § 58 Versorgung der Hinterbliebenen nach einem Einsatzunfall von Soldatinnen auf Zeit, Soldaten auf Zeit und von Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, nach § 58b oder nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten
- § 59 Hinterbliebene von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
- § 60 Bezüge bei Verschollenheit
- § 61 Hinterbliebene von Soldatinnen
- Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften für Soldatinnen und Soldaten und ihre Hinterbliebenen (§§ 62 - 82)
- Abschnitt 5 Umzugskostenvergütung, Unfallentschädigung, Schadensausgleich in besonderen Fällen (§§ 83 - 86)
- Abschnitt 6 Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (§§ 87 - 91)
- Abschnitt 7 Anrechnung sonstiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit (§§ 92 - 95)
- Abschnitt 8 Besondere Leistungen (§§ 96 - 100)