SVG 2021
- SVG 2021
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Teil 2 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung (§§ 4 - 100)
- Abschnitt 1 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit; Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes Leistenden (§§ 4 - 25)
- Abschnitt 2 Dienstzeitversorgung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten (§§ 26 - 55)
- Abschnitt 3 Versorgung der Hinterbliebenen von Soldatinnen und Soldaten (§§ 56 - 61)
- Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften für Soldatinnen und Soldaten und ihre Hinterbliebenen (§§ 62 - 82)
- § 62 Anwendungsbereich
- § 63 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft
- § 64 Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag
- § 65 Pfändung, Abtretung und Verpfändung
- § 66 Rückforderung
- § 67 Aufrechnung und Zurückbehaltung
- § 68 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen
- § 69 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld
- § 70 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge aus dem öffentlichen Dienst
- § 71 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen und Renten
- § 72 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung
- § 73 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung
- § 74 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
- § 75 Anwendung des Bundesversorgungsteilungsgesetzes
- § 76 Abzug für Pflegeleistungen
- § 76a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen
- § 77 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
- § 78 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
- § 79 Entziehung der Versorgung
- § 80 Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene
- § 81 Anzeigepflicht
- § 82 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
- Abschnitt 5 Umzugskostenvergütung, Unfallentschädigung, Schadensausgleich in besonderen Fällen (§§ 83 - 86)
- Abschnitt 6 Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (§§ 87 - 91)
- Abschnitt 7 Anrechnung sonstiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit (§§ 92 - 95)
- Abschnitt 8 Besondere Leistungen (§§ 96 - 100)