TEIV
- TEIV
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Erster Teil Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 4)
- Zweiter Teil Erteilung der Inbetriebnahmegenehmigung (§§ 5 - 9)
- § 5 Ausnahmen von der Anwendung von Technischen Spezifikationen
- § 6 Inbetriebnahmegenehmigung von strukturellen Teilsystemen
- § 7 Serienzulassung
- § 7a Zulassung von Fahrzeugvarianten
- § 7b Genehmigung von Fahrzeugtypen
- § 8 Vereinfachte Inbetriebnahmegenehmigung für Fahrzeuge mit ausländischer Inbetriebnahmegenehmigung
- § 9 Umfangreiche Umrüstung und Erneuerung von strukturellen Teilsystemen
- Dritter Teil Interoperabilitätskomponenten (§§ 10 - 11)
- Vierter Teil Pflichten der Eisenbahnen, Halter von Eisenbahnfahrzeugen, Hersteller (§§ 12 - 14)
- Fünfter Teil Benannte Stellen (§§ 15 - 19)
- Sechster Teil Fahrzeugeinstellungsregister (§§ 20 - 21)
- Siebter Teil Schlussbestimmungen (§§ 22 - 23)
- Anlage 1 Geltungsbereich der Verordnung
- Anlage 2 Umsetzung von Entscheidungen und Beschlüssen der Kommission über die Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI)
- Anlage 3 Maßnahmen, die als umfangreiche Erneuerung oder Umrüstung einzustufen sind