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TfV

Triebfahrzeugführerscheinverordnung | BUND
TfV: § 16b Befristung und Verlängerung der Anerkennung als Arzt oder Psychologe oder als zuständige Stelle für die Durchführung von Untersuchungen nach Anlage 4 Unterabschnitt 2.1, 2.2, 3.1 oder 3.2
Rechtsstand: 14.02.2025