Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen

EFBefSchwBÖPNV

[VO über die Zuständigkeit für die Erstattung der Fahrgeldausfälle durch die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr] | TH
[EFBefSchwBÖPNV]: § 1 [Zuständigkeit des für die Rehabilitation behinderter Menschen zuständigen Ministeriums]
Rechtsstand: 08.02.2025